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  • #3697
    Sardelle
    Teilnehmer

    Also ihr (Wowka und Mr Krypt) könnten sozusagen beide gleichzeitig recht haben, wenn folgendes gilt: Man muss das geschürfte Kryptogeld versteuern zum tagesaktuellen Kurs, der beim Erhalt der Währung galt. Diese Steuer fällt aber erst dann an, wenn man das Kryptogeld verkauft.

    #3698
    Sardelle
    Teilnehmer

    Hast du schon einen sachkundigen Berater gefunden? Wenn du sichere Infos hast, dann schreib bitte hier rein, damit wir weiter kommen 🙂

    Werde ich machen, könnte aber noch ein paar Wochen dauern. Habe einen Steuerberater vor Ort angeschrieben, aber er hat sich bisher noch nicht gemeldet.

    #3699
    Wawka
    Gast

    „Wenn man so dämlich ist nicht zu verkaufen obwohl man sich die Steuer nicht leisten kann dann ja… und das dann auch mit Recht… selber Schuld 😀“

    Genau solche Aussagen finde ich pure Dämlichkeit

    #3700
    Wawka
    Gast

    @alf:

    Melde doch einfach ein Gewerbe an, geht schnell und kostet 20 bis 30 Euro.

    #3710
    Mr Krypt
    Gast

    1 Gewerbe must anmelden und das kostet ca 100-200 euro

    Keine Ahnung in welcher Stadt du wohnst aber bei mir hat es keine 20€ gekostet 😀

    Wer auf Nummer sicher gehen will tut einfach folgendes:
    1. Gewerbe anmelden
    2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
    3. Mit der ganz normalen Einkommensteuererklärung angeben was man wann erhalten hat und wann man was für welchen Preis verkauft hat

    Das Finanzamt wird dir schon sagen was die ansetzen. Wenn es dir zu hoch vorkommt gehe zum Steuerberater und lege ggf. Einspruch ein.

    Und an alle die sich weiter den Kopf zerbrechen wollen kann ich nur den Tipp geben: Gebt einfach mal bei Google oder Youtube „Steuern Kryptomining“ ein. Es gibt bei dem Thema momentan kein Richtig und Falsch weil es einfach nicht im Steuergesetz explizit geregelt ist.

    #3711
    Mr Krypt
    Gast

    Ich muss mich unbedingt mal anmelden um Beiträge zu ändern…

    Wer auf Nummer sicher gehen will tut einfach folgendes:
    1. Gewerbe anmelden
    2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
    3. Mit der ganz normalen Einkommensteuererklärung angeben was man wann erhalten hat und wann man was für welchen Preis verkauft hat

    Allen anderen wünsche ich viel Erfolg beim Steuern hinterziehen und lasst euch nicht erwischen. Steuervergehen werden teilweise schärfer geahndet als Vergewaltigung und co.

    #3712
    Mr Krypt
    Gast

    https://www.youtube.com/watch?v=PcwDn1bpyqw (Youtube – Steuern mit Kopf vom 23.06.21)

    relativ aktuell.

    Einige wichtige Infos zum Thema:
    1. Kryptowährung ist nach §23 Abs. 1 Nr. 2 EStg ein „Anderes Wirtschaftsgut“ somit

      Steuerpflichtig bei Erhalt

    , Tausch, Veräußerung etc.
    2. First in First out greift
    3. Thema Sachbezüge wird auch aufgegriffen. Wenn man z.B. vom Arbeitgeber Kryptowährung erhält, ist diese auch steuerpflichtig (sofern über Freigrenze) siehe Beispiel Firmenwagen
    4. Auch sehr interessant: Sogar Airdrops sind steuerpflichtig sofern du die Coins nicht „gegen deinen Willen“ bekommst. Sprich du erhälst z.B. 100 X-Coins umsonst und diese sind dann z.B. 10000€ Wert dann muss du diese versteuern obwohl du nichts gemacht oder bezahlt hast. So viel zum Thema Haus verkaufen durch Steuerschulden mit Krypto 😀

    Zusammenfassend: Kryptowährung ist wie jedes andere Wirtschaftsgut zu versteuern egal ob du es verkaufst oder nicht. Erhältst du einen Coin und hältst ihn, kann es dazu führen, dass du Steuern in € zahlen musst obwohl du keinerlei €-Einkünfte hattest und es somit (wie in o.g. Beispiel in Lächerliche gezogen) im Extremfall dazu führen kann, dass man sein Haus verkaufen muss um seine Steuerschuld zu bezahlen 😛

    #3714
    Wawka
    Gast

    @Krypt:

    Lass mal dieses populistisches Geschreibsel bei Seite!

    Niemand sprach hier von Steuerhinterziehung. Und es sollte auch allen klar sein, dass man bei Unklarheit entweder einen Steuerberater holt, oder im Zweifel es so macht wie du schriebst. Hier waren lediglich Zweifel angebracht worden! Und ich bleibe dabei, dass bei einem bis heute im Gesetz nicht definierten Wirtschaftsgut, wie dem Kryptogeld, es mit Sicherheit nicht so laufen wird, wie du es dir vorstellt, dass man dich ruiniert, nur weil du keine Steuer erbringen kannst auf etwas was nicht fassbar ist und weder in eine typische Währung oder ein anderes WG umgetauscht wurde.

    Zudem musst du schon einen richtigen Paragraphen angeben. Paragraph 23 regelt private Veräußerungsgeschäfte. Hier handelt aber jeder definitiv mit Gewinnerzielungsabsicht, somit ist es ein falscher Paragraph.

    #3715
    Sardelle
    Teilnehmer

    3. Mit der ganz normalen Einkommensteuererklärung angeben was man wann erhalten hat und wann man was für welchen Preis verkauft hat

    Das Finanzamt wird dir schon sagen was die ansetzen. Wenn es dir zu hoch vorkommt gehe zum Steuerberater und lege ggf. Einspruch ein.

    Und an alle die sich weiter den Kopf zerbrechen wollen kann ich nur den Tipp geben: Gebt einfach mal bei Google oder Youtube „Steuern Kryptomining“ ein. Es gibt bei dem Thema momentan kein Richtig und Falsch weil es einfach nicht im Steuergesetz explizit geregelt ist.

    Damit verlässt man sich bei der Einschätzung der Steuern auf das Finanzamt und das ist nicht unbedingt sinnvoll. Die haben auch nicht immer eine Ahnung und letztendlich wird man erst wissen, ob man zu viel Steuern bezahlt, wenn man es selbst sehr genau recherchiert hat oder eben einen Steuerberater hat. Es könnte dennoch ev. sinnvoll sein, erst einmal das Finanzamt machen zu lassen, weil wenn sie die Steuern aus Unwissen zu niedrig ansetzen, ist das deren Fehler und man muss das nicht ausbaden. Aber man muss eben selbst wissen, was „zu viel“ oder „zu wenig“ in jeweiligem Fall heißt.

    #3716
    Sardelle
    Teilnehmer

    Was hat es dann eigentlich mit dieser 1-Jahres-Haltefrist auf sich?

    #3721
    Mr Krypt
    Gast

    @Wawka
    Du hast dir das Video offensichtlich nicht angeschaut. Krypto ist durch das neuste Schreiben des BMF klar definiert! Als ein „Anderes Wirtschaftsgut“ ob du es glaubst oder nicht ist irrelevant 😛 da kannst du noch 100 mal schreiben, dass du es anders siehst 😀 und damit ist auch §23 im Spiel 😉

    Was hat es dann eigentlich mit dieser 1-Jahres-Haltefrist auf sich?

    Wenn du Kryptowährung kaufst (z.B. an einer Börse), diese 1 Jahr hältst, kannst du diese steuerfrei verkaufen.

    Beispiel: 01.07.21 kaufe ich 1 BTC für 30000€ und verkaufe diesen am 01.01.22 für 40000€ dann wird auf 10000€ dein persönlicher Steuersatz fällig. Verkaufst du ihn nach dem 01.07.22, ist es steuerfrei

    #3782
    Sardelle
    Teilnehmer

    Gilt die 1-Jahr-Frist auch für geschürfte Coins?

    Angenommen ich schürfe einen Coin bei einem Kurs von 100€, versteuere ihn korrekt mit z.B. 25%. Effektiv habe ich also 75€ übrig. Ich behalte den geschürften Coin für 6 Monate und verkaufe ihn dann bei 150€ Kurs. Muss ich auf den Gewinn nun wieder Steuern bezahlen? Oder sind geschürfte Coins frei davon?

    1. Wenn ich auf den Gewinn wieder Steuern bezahlen muss, gilt hier wieder die 1-Jahr-Frist?
    2. Wie berechnet sich der Gewinn hier exakt? Ist das die Differenz 150€-100€ oder 150€-75€? Wenn Zweiteres, wäre das Doppelbesteuerung. Ersteres könnte ich noch nachvollziehen. Hier würde man einmal Steuern auf das Erzeugnis und einmal auf den Gewinn durch Wertsteigerung zahlen.

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