https://www.youtube.com/watch?v=PcwDn1bpyqw (Youtube – Steuern mit Kopf vom 23.06.21)
relativ aktuell.
Einige wichtige Infos zum Thema:
1. Kryptowährung ist nach §23 Abs. 1 Nr. 2 EStg ein „Anderes Wirtschaftsgut“ somit
- Steuerpflichtig bei Erhalt
, Tausch, Veräußerung etc.
2. First in First out greift
3. Thema Sachbezüge wird auch aufgegriffen. Wenn man z.B. vom Arbeitgeber Kryptowährung erhält, ist diese auch steuerpflichtig (sofern über Freigrenze) siehe Beispiel Firmenwagen
4. Auch sehr interessant: Sogar Airdrops sind steuerpflichtig sofern du die Coins nicht „gegen deinen Willen“ bekommst. Sprich du erhälst z.B. 100 X-Coins umsonst und diese sind dann z.B. 10000€ Wert dann muss du diese versteuern obwohl du nichts gemacht oder bezahlt hast. So viel zum Thema Haus verkaufen durch Steuerschulden mit Krypto 😀
Zusammenfassend: Kryptowährung ist wie jedes andere Wirtschaftsgut zu versteuern egal ob du es verkaufst oder nicht. Erhältst du einen Coin und hältst ihn, kann es dazu führen, dass du Steuern in € zahlen musst obwohl du keinerlei €-Einkünfte hattest und es somit (wie in o.g. Beispiel in Lächerliche gezogen) im Extremfall dazu führen kann, dass man sein Haus verkaufen muss um seine Steuerschuld zu bezahlen 😛