#3697
Sardelle
Teilnehmer

Also ihr (Wowka und Mr Krypt) könnten sozusagen beide gleichzeitig recht haben, wenn folgendes gilt: Man muss das geschürfte Kryptogeld versteuern zum tagesaktuellen Kurs, der beim Erhalt der Währung galt. Diese Steuer fällt aber erst dann an, wenn man das Kryptogeld verkauft.