#3690
Wawka
Gast

Sorry, aber in wiefern soll das alles durch das Einkommenssteuergesetz gedeckt sein? Ein neues WG einfach so dazu tun, ist schwach.

Dein Beispiel mit den Sachgütern hinkt gewaltig, denn der Coin ist kein gewöhnliches Gut. Es ist weder essbar, noch kann man sich diesen in die Haare schmieren, noch kann es einen von a nach b fahren.

Und dass der Coin in kurzer Zeit abstürzen kann, ist nicht außergewöhnlich und hat nichts mit Dummheit zutun! Du bastelst dir das einfach zurecht und negierst logische Dinge.
Deine Beispiele sollen es zwar verdeutlichen, aber ob es auch 1 zu 1 bei diesem Wirtschaftsgut anzuwenden ist, steht in den Sternen.

Hier wird viel geglaubt, aber nie ein Beleg für diese Behauptung gezeigt. Ausser einem 4 Jahre alten Video, und selbst in dem sind keine Verweise zu finden.

Daher bleibe ich dabei, es ist ein sonstiges Wirtschaftsgut und lässt sich nicht mit den alten Regeln und Gesetzen fassen.