29. Juni 2021 um 21:59 Uhr #3682

Gast
Achso und du kannst mir glauben, dass ich dieses System genauso besch***** finde wie du 😉
Aber so ist es nun mal und ein einheitliches Verfahren wie genau man den Wert zum Zeitpunkt des Erhalts ermittelt etc. gibt es meines Wissens nach noch nicht. Das macht jedes Finanzamt nach bestem Wissen und Gewissen ^^ zur Not wird halt geschätzt (kein Scherz) dann muss man im Zweifel halt Einspruch erheben… Ein Hoch auf die deutsche Bürokratie