- Dieses Thema hat 23 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 Jahren, 2 Monaten von danbir.
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- 28. Mai 2021 um 18:52 Uhr #2856nxitimiTeilnehmer
Hallo zusammen,
Mich interessiert ob jemand weiß ob man eine Gewerbe anmelden kann und Chia Plot Service anbieten???
Möchte ungern was illegales machen, daher die Frage.
Darf ich überhaupt für mich selber Ploten???
Danke im voraus
28. Mai 2021 um 19:06 Uhr #2860danbirGastHallo,
ein Gewerbe ist jeder planmäßige auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Deswegen kannst
du nicht nur ein (Klein)Gewerbe anmelden, du musst es sogar. 😉
Das habe ich mit meiner einen RTX3090 und nen paar TB HDDs auch gemacht. Ob es anderweitig überhaupt rauskommen
würde, weiß ich natürlich nicht. Aber riskiere würde ich es nicht…28. Mai 2021 um 19:07 Uhr #2861Remy ZenoGastHi,
Du kannst für nahezu alles ein Gewerbe anmelden, dass nicht gegen die Guten Sitten verstößt.
Ich würde aber vorher einen Anwalt konsultieren ob Du nicht angesichts der Natur des Chia-Gewinns unter Umständen unter Glücksspiel fällst (kein Witz).
Was verstehst Du unter „Chia Services“?
Es gibt in Deutschland kein Verbot von Chia, also kannst Du immer für dich selbst plotten.
Herzliche Grüße
Remy28. Mai 2021 um 19:11 Uhr #2862Remy ZenoGastSelbst plotten zum Eigenbedarf reicht aber nicht aus um die Gewerbedefinition zu erfüllen. Das würde ich persönlich eher unter Spekulationsgewinne in der Steuer angeben. Das wichtige Merkmal ist ja, dass Du irgendetwas anbietest, bewirbst oder anderweitig an Dritte bringst.
28. Mai 2021 um 19:14 Uhr #2863nxitimiGastChia Service verstehe ich plots für andere zu erstellen und zu verkaufen??
Das heißt für mich selber darf ich plots erstellen und einpaar Festplatten ins Netz anschließen ohne Gewerbe??
Vielen Dank für Eure Antworten
28. Mai 2021 um 19:40 Uhr #2864Remy ZenoGastDas heißt für mich selber darf ich plots erstellen und einpaar Festplatten ins Netz anschließen ohne Gewerbe?
Natürlich. Das wäre ein reiner Spekulationsgewinn. Und der wird nicht durch das Plotten selbst fällig, sondern dann, wenn Du deine XCH verkaufst. Vorher bist Du lediglich im Besitz einer „Ware“. Erst das Verkaufen ist Gewinn. Wäre das gleiche, wie wenn ich ein teures Bild geschenkt bekomme. Davon das es bei mir im Wohnzimmer hängt, hat es keinen Wert.
Chia Service verstehe ich plots für andere zu erstellen und zu verkaufen??
Das wäre ein klassisches Dienstleistungsgewerbe.
28. Mai 2021 um 19:45 Uhr #2866ChristophGastSobald du was verkaufst und das regelmäßig und daran verdienst wäre es ein Gewerbe.
Ob sich das lohnt ist die andere Sache.Für mich Privat ist es wirklich eher Spekulation wie bei Aktien würde ich vermuten aber dazu müsstes du meine ich auch mit den Coins Traden.
Eventuell zählt Chia ja sogar als reines Glücksspiel (Los Glück) was doch dann wieder steuerfrei wäre?Aber erst mal müsste ich wirklich Gewinn machen ich kann momentan gerne alles angeben wenn jemand was von mir möchte dann bekomme ich vll noch was wieder XD
28. Mai 2021 um 19:49 Uhr #2868nxitimiGastHi,
Danke Remy. Sehr ausführlich erklärt, vielen Dank.
Ja dann werde für mich selber mein Speicher erweitern und klar weitere Plots erstellen. Hoffentlich kommt am Ende was zusammen damit man doch was zu deklarieren hat 🙂
Ja das mit erstellen und weiterverkaufen war reine Frage. Bei den Stromkosten in Deutschland wird sich wahrscheinlich nicht so sehr lohnen.
Danke euch und viel Spass mit Chia
28. Mai 2021 um 20:03 Uhr #2870MightyVTeilnehmerGrundsätzlich ist man als Miner Gewerbetreibender, unabhängig davon ob du für dich selbst minst oder die Plots für andere herstellst und dann verkaufst. Solltest du Plots über Plattformen wie Ebay etc. verkaufen gilt sogar das Fernabsatzrecht und du bist verpflichtet eine 14 tägige Widerrufsfrist einzuräumen.
28. Mai 2021 um 20:32 Uhr #2872Remy ZenoGastGrundsätzlich ist man als Miner Gewerbetreibender
Das ist so nicht ganz klar. Da ich aber kein Steuerberater bin und einzelne Finanzämter das Unterschiedlich sehen können wäre es natürlich am sinnvollsten, wenn Du Deinen Steuerberater das fragst. Es spielt ja noch rein, ob Du „gewinnbringend“ arbeitest, bis dahin ist es unter Umständen Liebhaberei.
Der Plotverkauf ist aber klar, das ist ein (Klein)Gewerbe.
Mein Tipp: Sprich mit Deinem Steuerberater.
28. Mai 2021 um 20:43 Uhr #2873MightyVTeilnehmerDoch, genau das gleiche wird dir auch jeder Steuerberater sagen. Per Definition sind Miner ganz normale Gewerbetreibende. Sie sind definiert, als Unternehmer die selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Dabei darf es sich nicht um Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit oder reine Vermögensverwaltung handeln. Ob man nun „Gewinnbringend“ arbeitet spielt keine Rolle, denn ein Gewerbetreibender darf ja auch Verluste machen. Lediglich die „Gewinnerziehlungsabsicht“ zählt.
- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 5 Monaten von MightyV.
28. Mai 2021 um 21:04 Uhr #2875MightyVTeilnehmerLiebhaberei ist eine Herabstufung des Gewerbes und das Finanzamt geht dann von Liebhaberei aus, wenn du mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste erzielst und anzunehmen ist, dass Du nicht die Absicht hast Gewinne aus der Tätigkeit zu erzielen. Dafür muss aber erst ein Gewerbe bestehen. Sollte das Finanzamt Liebhaberei feststellen, darfst du die Verluste die z.Bsp. beim Mining entstehen (Stromkosten, Miete, Internet, Hardware, etc) nicht mehr als Betriebsausgaben angeben. Ohne Gewerbe wären es private Veräußerungsgeschäfte und diese sind auch Steuerpflichtig.
- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 5 Monaten von MightyV.
28. Mai 2021 um 21:16 Uhr #2877Remy ZenoGastIch sage nicht das Du unrecht hast, ich sage lediglich, dass weder Du noch ich hier eine rechtsverbindliche Antwort geben können weil keiner von uns beiden über die Fachkunde verfügt eine rechtsverbindliche Aussage zu machen.
Auf was ich allerdings aufmerksam machen würde ist der Zeitpunkt der Einkünfte. Im Gegensatz zu einem Kleingewerbe, wenn Du etwa Flyer erstellst, IT-Dienstleistungen anbietest oder sonstwas, ist der Besitz von XCH alleine noch kein Gewinn. Denn XCH ist kein anerkanntes Zahlungsmittel. Ein finanzieller Mehrwert entsteht erst, wenn Du sie veräußerst.
Und da liegt der Hase im Pfeffer. Was wenn nxitimi seine Chia behält und wartet bis Coinbase sie listet und dann verkauft? Was versteuert er in dem Fall? Den Preis zum Zeitpunkt des Gewinns oder den Preis zu dem er sie veräußert hat? Und was wenn er sie einfach in Ethereum umwandelt und das Ethereum hält? Und dann gibt es noch die Sache mit dem 12 Monate halten (Stichwort Abgeltungssteuer).
Nach aktuellem Urteil sind sie Wirtschaftsgüter. Und selbst da sind einige Gerichte sich uneins, ob Gewinne versteuert werden müssen (Aktenzeichen 13 V 13100/19).
Zum Mining habe ich beim Lohnsteuerhilfeverein folgende Aussage gefunden: „Wer durch das Erzeugen von beispielsweise Bitcoins Gewinne erzielt, hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ Das deckt sich dann mit meiner Position, dass ich erst zu dem Zeitpunkt ein Gewerbe brauche, an dem ich XCH in den Währungskreislauf einspeise.
Unabhängig davon kann sich ein Gewerbe natürlich lohnen, da ich dann auch im Rahmen dessen Arbeitsmittel, wie die Hardware, steuerlich absetzen kann
28. Mai 2021 um 22:05 Uhr #2882enduranceTeilnehmerNö miner sind nicht automatisch Gewerbetreibende – das wird wohl unterschiedlich gehandhabt. Hier ist wirklich lokal fragen und sich dadurch absichern angesagt.
Als ich das vor x Jahren mal beim Gewerbeamt vorgetragen haben, habe die mich mit gaaaanz großen Augen angeschaut und micht ans Land verwiesen. Dort bekam ich dann die auskunft (für MEINEN Fall und schriftlich) kein Gewerbe.
Mietest Du dir eine Lagerhalle und stellt die mit Rechnern voll oder hast Du einen Raspi daheim ist zwar technisch ähnlich könnte aber anders betrachtet werden z.B. bzgl. Absicht einen Gewinn zu erzielen. Nicht das hier jemand auf die Idee kommt alle die mit einem Nabendynamo radfahren sind gewerbetreibende weil sie strom erzeugen und verkaufen könnten….Also ganz so einfach ist es im Fall Cryptos und Co nicht mit dem Gewerbe. Mein ganz private Meinung und keine Beratung oder Anleitung
- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 5 Monaten von endurance.
29. Mai 2021 um 00:25 Uhr #2894MightyVTeilnehmerJa, du hast recht, Steuerberater sind wir nicht 🙂
Bei dem Besitz von XCH geht es ja auch nicht um den Gewinn. Die Frage ist, woher der XCH Coin kommt. Hat man ihn durch Zahlung erworben und hält ihn über ein Jahr bevor man ihn verkauft, ist der Gewinn steuerfrei (Haltefrist). Wird er vorher verkauft, müssen steuern gezahlt werden. Beides gilt als privates Veräußerungsgeschäft und gilt nicht für Gewerbetreibende.
Wurde der Coin aber gefarmt, gemint usw. sollte man ein Gewerbe anmelden (Gewerbeamt, als Vermietung von Rechenleistung anmelden)
Beim Minen ist der Coin bei der Entstehung/Erschaffung als Betriebseinnahme zu verbuchen und zu dem aktuellen Kurs zu versteuern. Auch der durchschnittliche Tageskurs ist wohl erlaubt. Beim Verkauf ist der eventuelle Kursgewinn zum Zeitpunkt des Verkaufs ebenfalls zu versteuern.
Um dein Beispiel aufzugreifen:
Wenn nxitimi am 01.06.2021 einen Chia-Coin farm mit einem fiktiven Kurs von 1000€ dann müssen diese 1000€ versteuert werden. Verkauft er ihn am 01.07.2021 für 1500€, muss der Kursgewinn (500€) versteuert werden.
Es würde mich im übrigen auch nicht wundern, wenn Kryptowährungen in Zukunft als Wirtschaftsgüter im Umlaufvermögen angesehen werden.
Warum ein Gewerbe?
Weil die Finanzämter Zugriff auf Bankdaten haben. Im Normalfall nur Bestandsdaten wie Name, Anschrift, Kontonummer, usw. Bei einem Verdacht kann das FA allerdings auch Auskünfte bei der Bank nach Kontoständen, Kontobewegungen etc. anfragen. Die Abfrage muss das FA dem Steuerzahler mitteilen, allerdings erst im nachhinein. Und für einen Verdacht reichen schon manchmal mehrere Konten bei einer Bank oder mehreren Banken.
Ja ein Gewerbe ist mehr Arbeit, aber auch sicherer und bringt Steuervorteile mit sich (Absetzen von Betriebsausgaben wie Stromkosten, Anschaffung von Hardware, Miete, etc.) - AutorBeiträge
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