Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Plotten – Rechtslage/ Gewerbe #2894
    MightyV
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    Ja, du hast recht, Steuerberater sind wir nicht 🙂

    Bei dem Besitz von XCH geht es ja auch nicht um den Gewinn. Die Frage ist, woher der XCH Coin kommt. Hat man ihn durch Zahlung erworben und hält ihn über ein Jahr bevor man ihn verkauft, ist der Gewinn steuerfrei (Haltefrist). Wird er vorher verkauft, müssen steuern gezahlt werden. Beides gilt als privates Veräußerungsgeschäft und gilt nicht für Gewerbetreibende.
    Wurde der Coin aber gefarmt, gemint usw. sollte man ein Gewerbe anmelden (Gewerbeamt, als Vermietung von Rechenleistung anmelden)
    Beim Minen ist der Coin bei der Entstehung/Erschaffung als Betriebseinnahme zu verbuchen und zu dem aktuellen Kurs zu versteuern. Auch der durchschnittliche Tageskurs ist wohl erlaubt. Beim Verkauf ist der eventuelle Kursgewinn zum Zeitpunkt des Verkaufs ebenfalls zu versteuern.
    Um dein Beispiel aufzugreifen:
    Wenn nxitimi am 01.06.2021 einen Chia-Coin farm mit einem fiktiven Kurs von 1000€ dann müssen diese 1000€ versteuert werden. Verkauft er ihn am 01.07.2021 für 1500€, muss der Kursgewinn (500€) versteuert werden.
    Es würde mich im übrigen auch nicht wundern, wenn Kryptowährungen in Zukunft als Wirtschaftsgüter im Umlaufvermögen angesehen werden.
    Warum ein Gewerbe?
    Weil die Finanzämter Zugriff auf Bankdaten haben. Im Normalfall nur Bestandsdaten wie Name, Anschrift, Kontonummer, usw. Bei einem Verdacht kann das FA allerdings auch Auskünfte bei der Bank nach Kontoständen, Kontobewegungen etc. anfragen. Die Abfrage muss das FA dem Steuerzahler mitteilen, allerdings erst im nachhinein. Und für einen Verdacht reichen schon manchmal mehrere Konten bei einer Bank oder mehreren Banken.
    Ja ein Gewerbe ist mehr Arbeit, aber auch sicherer und bringt Steuervorteile mit sich (Absetzen von Betriebsausgaben wie Stromkosten, Anschaffung von Hardware, Miete, etc.)

    als Antwort auf: Plotten – Rechtslage/ Gewerbe #2875
    MightyV
    Teilnehmer

    Liebhaberei ist eine Herabstufung des Gewerbes und das Finanzamt geht dann von Liebhaberei aus, wenn du mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste erzielst und anzunehmen ist, dass Du nicht die Absicht hast Gewinne aus der Tätigkeit zu erzielen. Dafür muss aber erst ein Gewerbe bestehen. Sollte das Finanzamt Liebhaberei feststellen, darfst du die Verluste die z.Bsp. beim Mining entstehen (Stromkosten, Miete, Internet, Hardware, etc) nicht mehr als Betriebsausgaben angeben. Ohne Gewerbe wären es private Veräußerungsgeschäfte und diese sind auch Steuerpflichtig.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 5 Monaten von MightyV.
    als Antwort auf: Plotten – Rechtslage/ Gewerbe #2873
    MightyV
    Teilnehmer

    Doch, genau das gleiche wird dir auch jeder Steuerberater sagen. Per Definition sind Miner ganz normale Gewerbetreibende. Sie sind definiert, als Unternehmer die selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Dabei darf es sich nicht um Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit oder reine Vermögensverwaltung handeln. Ob man nun „Gewinnbringend“ arbeitet spielt keine Rolle, denn ein Gewerbetreibender darf ja auch Verluste machen. Lediglich die „Gewinnerziehlungsabsicht“ zählt.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 5 Monaten von MightyV.
    als Antwort auf: Plotten – Rechtslage/ Gewerbe #2870
    MightyV
    Teilnehmer

    Grundsätzlich ist man als Miner Gewerbetreibender, unabhängig davon ob du für dich selbst minst oder die Plots für andere herstellst und dann verkaufst. Solltest du Plots über Plattformen wie Ebay etc. verkaufen gilt sogar das Fernabsatzrecht und du bist verpflichtet eine 14 tägige Widerrufsfrist einzuräumen.

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