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- 27. Juni 2021 um 00:33 Uhr #3589luerfGast
Wenn unser Steuergesetz nach „einfacher Logik“ funktionieren würde dann bräuchten wir keine Steuerberater. 😀
27. Juni 2021 um 01:04 Uhr #3591WawkaGast@luerf:
Es geht hier weniger um Logik… Denn so kann es einfach nicht funktionieren.
Also bitte, wer Info des Finanzministeriums hat, oder irgendeines Finanzamtes, oder Erfahrungen eines Useres, bitte hier posten 🙂Ich wiederhole mein Beispiel: Jemand farmt einen Coin im Wert von 100k, schuldet man dem Finanzamt gleich 35k+?
28. Juni 2021 um 07:30 Uhr #3656lord_iconGastGibt es denn eine verlässliche Quelle des Finanzministeriums, oder irgendeines Finanzamtes? Die Coins werden doch nicht erst seit diesem Jaht geschürft!
Das „Wissen“ darf auch von BTC/ETH oder ähnliches stammen. Da „schürfe“ ich ja auch einen Coin.
Ich schließe mich @Wawka an.
Wenn ich einen BTC geschürft habe, dann kann es wohl kaum im Interesse des FA sein, das ich dann in die Insolvenz getrieben werde.
In meiner Selbstständigkeit und auch Kaufmann im Einzelhandel gab es nie eine Konstellation wo ich Steuern im Voraus auf fiktive Waren/Dienstleistungen zahlen musste. z.B. Angebot an Kunde geschickt heißt nicht automatisch dass ich die Steuer schon abführen muß.
Erst wenn der Kauf/Verkauf zustande gekommen ist muß dieser Versteuert werden. Alles andere macht keinen Sinn.Aber ja = es macht nur Sinn, wenn mal einer eine Referenz-Seite hat, wo das erklärt wird.
Mit: Meiner Meinung nach, ich Denke, ich schätze mal kommen wir hier nicht weiter
28. Juni 2021 um 08:28 Uhr #3657lord_iconGastProblem wird aktuell sein, dass: Selbnst wenn einer eine Website nennt.. wie ich jetzt gleich… dann hat diese nach dem neuen Gesetz ja keine Gültigkeit mehr.
https://www.focus.de/finanzen/boerse/kryptowaehrungen/bitcoins-co-steuern-auf-kryptowaehrungen_id_13141279.html
Hier heißt es:Das sogenannte „Mining“ ist steuerfrei, solange man es nur privat macht.
Nach dem neuen Gesetz wird nun aber grundsätzlich ein finanzielles Interesse und logischerweise ein Handel unterstellt. Dieser fällt unter Gewerbe und muß entsprechend versteuert werden…. nebst: Gewerbeanmeldung
Die Frage sollte somit heißen: Kennt einer eine Seite nach dem neuen Gesetz ?
28. Juni 2021 um 09:22 Uhr #3658WawkaGastIch habe natürlich mein bestehendes „kleines“ Gewerbe um das Farming erweitert. Hier sollte es also nicht darum gehen, ob man eins braucht, oder nicht, sondern wie das gehandhabt wird mit der Besteuerung 🙂
1. Juli 2021 um 14:19 Uhr #3720lord_iconGastIch habs jetzt noch nicht im Detail gelesen… aber hier der Entwurf vom Gesetz…
https://www.endriss.de/blog/blog-detailansicht/einkommensteuer-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-token-bmf - AutorBeiträge
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