20. Juni 2021 um 17:05 Uhr #3512
Gandulf
Gast
Mr Krypt hat schon recht.
Zu Deinem Beispiel Eingang 1500 darauf Steuer
verkauf 400 -> keine Steuer. Du kannst Verlust absetzten
Die Pool Erträge kann man Tagesweise zusammenführen. Sprich an einer Stichzeit die gefar,ten Coins zu dem entsprechenden Kurswert „einbuchen“
Ausserdem scheint es so zu sein, das die 1 Jahresfrist beim Mining (wo man ja ein Gewerbe braucht) nicht zieht.
Aber das kann nur ein Steuerberater, der sich mit dem Thema auskennt, genau sagen.