#2894
MightyV
Teilnehmer

Ja, du hast recht, Steuerberater sind wir nicht 🙂

Bei dem Besitz von XCH geht es ja auch nicht um den Gewinn. Die Frage ist, woher der XCH Coin kommt. Hat man ihn durch Zahlung erworben und hält ihn über ein Jahr bevor man ihn verkauft, ist der Gewinn steuerfrei (Haltefrist). Wird er vorher verkauft, müssen steuern gezahlt werden. Beides gilt als privates Veräußerungsgeschäft und gilt nicht für Gewerbetreibende.
Wurde der Coin aber gefarmt, gemint usw. sollte man ein Gewerbe anmelden (Gewerbeamt, als Vermietung von Rechenleistung anmelden)
Beim Minen ist der Coin bei der Entstehung/Erschaffung als Betriebseinnahme zu verbuchen und zu dem aktuellen Kurs zu versteuern. Auch der durchschnittliche Tageskurs ist wohl erlaubt. Beim Verkauf ist der eventuelle Kursgewinn zum Zeitpunkt des Verkaufs ebenfalls zu versteuern.
Um dein Beispiel aufzugreifen:
Wenn nxitimi am 01.06.2021 einen Chia-Coin farm mit einem fiktiven Kurs von 1000€ dann müssen diese 1000€ versteuert werden. Verkauft er ihn am 01.07.2021 für 1500€, muss der Kursgewinn (500€) versteuert werden.
Es würde mich im übrigen auch nicht wundern, wenn Kryptowährungen in Zukunft als Wirtschaftsgüter im Umlaufvermögen angesehen werden.
Warum ein Gewerbe?
Weil die Finanzämter Zugriff auf Bankdaten haben. Im Normalfall nur Bestandsdaten wie Name, Anschrift, Kontonummer, usw. Bei einem Verdacht kann das FA allerdings auch Auskünfte bei der Bank nach Kontoständen, Kontobewegungen etc. anfragen. Die Abfrage muss das FA dem Steuerzahler mitteilen, allerdings erst im nachhinein. Und für einen Verdacht reichen schon manchmal mehrere Konten bei einer Bank oder mehreren Banken.
Ja ein Gewerbe ist mehr Arbeit, aber auch sicherer und bringt Steuervorteile mit sich (Absetzen von Betriebsausgaben wie Stromkosten, Anschaffung von Hardware, Miete, etc.)