Ich sage nicht das Du unrecht hast, ich sage lediglich, dass weder Du noch ich hier eine rechtsverbindliche Antwort geben können weil keiner von uns beiden über die Fachkunde verfügt eine rechtsverbindliche Aussage zu machen.
Auf was ich allerdings aufmerksam machen würde ist der Zeitpunkt der Einkünfte. Im Gegensatz zu einem Kleingewerbe, wenn Du etwa Flyer erstellst, IT-Dienstleistungen anbietest oder sonstwas, ist der Besitz von XCH alleine noch kein Gewinn. Denn XCH ist kein anerkanntes Zahlungsmittel. Ein finanzieller Mehrwert entsteht erst, wenn Du sie veräußerst.
Und da liegt der Hase im Pfeffer. Was wenn nxitimi seine Chia behält und wartet bis Coinbase sie listet und dann verkauft? Was versteuert er in dem Fall? Den Preis zum Zeitpunkt des Gewinns oder den Preis zu dem er sie veräußert hat? Und was wenn er sie einfach in Ethereum umwandelt und das Ethereum hält? Und dann gibt es noch die Sache mit dem 12 Monate halten (Stichwort Abgeltungssteuer).
Nach aktuellem Urteil sind sie Wirtschaftsgüter. Und selbst da sind einige Gerichte sich uneins, ob Gewinne versteuert werden müssen (Aktenzeichen 13 V 13100/19).
Zum Mining habe ich beim Lohnsteuerhilfeverein folgende Aussage gefunden: „Wer durch das Erzeugen von beispielsweise Bitcoins Gewinne erzielt, hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ Das deckt sich dann mit meiner Position, dass ich erst zu dem Zeitpunkt ein Gewerbe brauche, an dem ich XCH in den Währungskreislauf einspeise.
Unabhängig davon kann sich ein Gewerbe natürlich lohnen, da ich dann auch im Rahmen dessen Arbeitsmittel, wie die Hardware, steuerlich absetzen kann