28. Mai 2021 um 21:04 Uhr #2875

Teilnehmer
Liebhaberei ist eine Herabstufung des Gewerbes und das Finanzamt geht dann von Liebhaberei aus, wenn du mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste erzielst und anzunehmen ist, dass Du nicht die Absicht hast Gewinne aus der Tätigkeit zu erzielen. Dafür muss aber erst ein Gewerbe bestehen. Sollte das Finanzamt Liebhaberei feststellen, darfst du die Verluste die z.Bsp. beim Mining entstehen (Stromkosten, Miete, Internet, Hardware, etc) nicht mehr als Betriebsausgaben angeben. Ohne Gewerbe wären es private Veräußerungsgeschäfte und diese sind auch Steuerpflichtig.
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MightyV.