#2873
MightyV
Teilnehmer

Doch, genau das gleiche wird dir auch jeder Steuerberater sagen. Per Definition sind Miner ganz normale Gewerbetreibende. Sie sind definiert, als Unternehmer die selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Dabei darf es sich nicht um Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit oder reine Vermögensverwaltung handeln. Ob man nun „Gewinnbringend“ arbeitet spielt keine Rolle, denn ein Gewerbetreibender darf ja auch Verluste machen. Lediglich die „Gewinnerziehlungsabsicht“ zählt.

  • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 6 Monaten von MightyV.