28. Mai 2021 um 19:11 Uhr #2862
Remy Zeno
Gast
Selbst plotten zum Eigenbedarf reicht aber nicht aus um die Gewerbedefinition zu erfüllen. Das würde ich persönlich eher unter Spekulationsgewinne in der Steuer angeben. Das wichtige Merkmal ist ja, dass Du irgendetwas anbietest, bewirbst oder anderweitig an Dritte bringst.