15. Mai 2021 um 21:46 Uhr #1926
leo
Teilnehmer
Das stimmt so leider nicht, da alle Crypto“währungen“ in Deutschland steuerrechtlich keine Währungen sind und auch nicht als Wertpapiere gehandelt werden. Die Abgeltungssteuer greift daher nicht. Alle Cryptowährungen fallen unter die sog. „sonstigen Wirtschaftsgüter“, für die im Privaten die einjährige Spekulationsfrist gilt. Erst nach einem Jahr Haltedauer ist die Veräußerung nicht besteuerbar.
Im Gewerblichen (Mining) erhöht sich diese Frist soweit ich weiß auf stolze 10 Jahre.
Im Privaten gilt ferner die Freigrenze von 600€ für Gewinne aus den Veräußerungen. Befindet man sich im jeweiligen Steuerjahr in der Summe darüber, so muss der gesamte Gewinn besteuert werden. Diese gibt es im gewerblichen Bereich mWn auch nicht.