#1640
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Das Thema Spekulationsfrist hat sich doch aber schon seit Jahren „erledigt“.

Bis 2009 zählte auch das Geschäft mit Wertpapieren zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Mit Einführung der Abgeltungssteuer wanderten die Wertpapiergeschäfte allerdings steuerlich gesehen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Seit dem 01.01.2009 entfällt die Spekulationsfrist, somit sind alle ab diesem Zeitpunkt erzielten Veräußerungsgewinne komplett zu versteuern. Eine Differenzierung nach Haltedauer erfolgt nicht mehr. Auch die Freigrenze wird mit Einführung der Abgeltungsteuer aufgehoben.

Das habe ich dazu auf die Schnelle gefunden. Fragt also lieber beim Steuerberater.

Der Switchport